Energieversorgung

Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme

Die Bundesregierung hat eine einmalige finanzielle Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Die Finanzierung der Soforthilfe übernimmt der Staat.

Im Bereich Fernwärme erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst. Hinzu kommen 20 % Zuschlag zum Ausgleich von Preissteigerungen. Sind mit Kunden keine Abschlagzahlungen vereinbart, muss ein monatlicher Durchschnitt ermittelt werden.

Geregelt ist die Beantragung, Ermittlung und Weitergabe der Entlastung im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG).
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-abschlag-2144666

Wir als Lieferant von Fernwärme haben diese Soforthilfe auf der entsprechenden Berechnungsgrundlage ermittelt und beantragt. Die Weitergabe der Soforthilfe erfolgt im Rahmen der Jahresendabrechnung für das Jahr 2022, die im Januar 2023 erfolgen wird.
Tritt der Abnehmer der Fernwärme als Vermieter auf, muss er die Soforthilfe spätestens mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an die Mieter weiterreichen.


Zum Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin gehört ein Heizhaus, welches derzeit ca. 950 Haushalte und mehrere öffentliche Einrichtungen mit Wärme für die Raumheizung und mit Warmwasser versorgt.

Bereits seit 1998 erfolgt die Versorgung durch einen Hackschnitzelkessel mit einer Leistung von 2.000 kW. Bei Störungen und zur Abdeckung der Spitzenlast in den Wintermonaten wurden Heizölkessel eingesetzt.
In den Jahren 2012 und 2013 erfolgten umfangreiche Baumaßnahmen zur Erneuerung und Erweiterung der Hackschnitzelfeuerung. Der alte Hackschnitzelkessel wurde durch zwei neue Kessel mit Leistungen von 850 kW und 1.600 kW ersetzt. Zusätzlich wurde ein Pufferspeicher mit einer Kapazität von 50.000 Liter installiert. Mit diesem Umbau wird erreicht, dass die Grundlast im Sommerbetrieb mit dem kleineren Hackschnitzelkessel abgesichert werden kann. Im Winterbetrieb können beide Kessel den gesamten Verbrauch abdecken. Das teure Heizöl dient nur noch als Ausfallreserve. Damit ist eine wirtschaftlich günstige Wärmeversorgung für die kommenden Jahre auf der Basis von Hackschnitzeln gesichert.
Zur weiteren Erhöhung der Versorgungssicherheit laufen 2 Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von je 34 kW zur Strom-Wärme-Produktion.

Nach Erweiterung der Fernwärmetrasse können auch Bauparzellen in einigen Bereichen der Stadt Eggesin mit Fernwärme versorgt werden. Daraus ergeben sich deutliche Vorteile für die zukünftigen Bauherren. Das seit 2009 gültige Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetz (EEG) verpflichtet den Eigentümer eines neuen Gebäudes, seinen Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Durch einen Anschluss an unser Fernwärmenetz wird diese Verpflichtung in vollem Umfang erfüllt und der Bauherr spart zusätzliche Investitionen. Sprechen Sie uns gerne an!

Für unsere Fernwärme finden Sie hier die Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309.

Fernwärmepreise

Die Fernwärmepreise setzen sich ab dem 01.02.2023 wie folgt zusammen1:
Arbeitspreis:59,42 €/MWh
Grundpreis:52,40 €/kW
1 zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer

Ihre Ansprechpartnerin im Eigenbetrieb: Frau Beltz